In unserem ersten persönlichen Gespräch erfahren Sie als Eigenheim-, Immobilien- oder Wohnungsbesitzer worauf es ankommt, um Ihren Grundbesitz zu erhalten.
Gemeinsam analysieren wir Ihre persönliche und finanzielle Situation sorgfältig – und kommen zu Lösungen!
Anhand Ihrer individuellen Anforderungen arbeiten wir für Sie die passende Vorgehensweise aus. Wir benutzen dafür bewährte Methoden.
Sie haben Bedenken vor möglichen Konsequenzen oder Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Gemeinsam gehen wir auf diese Punkte zielgenau ein.
Wir entwickeln für Sie einen konkreten Fahrplan, der Ihnen zeigt welche Handlungsschritte Sie für den Erhalt Ihrer Immobilie benötigen, um Sie umsetzen können.
aus HH-Langenhorn
„Vielen Dank an das Hausretter.Team – Wir haben gemeinsam über die Situation meiner Frau und mir gesprochen und konnten letztlich den Plan ausarbeiten, wie wir unser Eigenheim vor der Zwangsversteigerung schützen konnten.“
„Wir haben den Hausrettern unser Zuhause zu verdanken! Vor dem ersten gemeinsamen Gespräch waren wir sehr unsicher, ob es sich überhaupt lohnt… Jetzt können wir sagen, es hat sich vollkommen gelohnt. Da wir eine Lösung bekommen haben, die super zu unseren Bedürfnissen und Zielen passte.“
aus HH-Altona
aus Ahrensburg
„Ein großes Dankeschön an die Unterstützung vom Hausretter.Team! In nur zwei Gesprächen konnten wir die nötigen Handlungsschritte zur Sicherung unseres Eigenheims ausarbeiten und diese super umsetzen.“
Kontaktieren Sie uns jetzt, damit wir gemeinsam Ihre Immobilie oder Ihre Eigentumswohnung retten!
Ob Sie mit Ihrer Ratenzahlung pausieren können, hängt von Ihrem Kredit sowie den vereinbarten Konditionen ab. Im Regelfall sollten Sie sich für eine Stundung Ihrer Kreditrate an Ihren Bankberater wenden, denn eine kurzfristige Zahlungsunterbrechung Ihres Kredites erfolgt meist aus Kulanzgründen der Bank. Hierfür müssen Sie sich im besten Falle vor Eintritt der Unterbrechung mit der Bank in Verbindung setzen, sonst gilt das als Zahlungsverzug. Die Option, Ihre Kreditraten zu unterbrechen, könnte in Ihrem Kreditvertrag vereinbart sein. Das ist dann oft an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, um in Anspruch genommen zu werden. Wichtig hierbei ist auch, dass eine Zahlungsunterbrechung bzw. Stundung nicht bedeutet, dass die Bank auf das geschuldete Geld verzichtet. Es bedeutet lediglich, dass Sie die Raten zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen müssen, was in der Regel die Laufzeit des Kredites verlängert.
Ein Kredit wird fällig gestellt, wenn die Kreditverpflichtungen nicht erfüllt werden. Eine außerordentliche Kündigung des Kredites ist bspw. möglich, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers verschlechtert haben oder die Sicherheiten des Kredites an Werthaltigkeit verloren haben und somit die Rückzahlung gefährdet ist. Für die Kündigung muss der Kreditnehmer mit 2 Raten und 10% der Nettodarlehenssumme im Verzug sein, wenn für den Kredit eine Laufzeit von weniger als 3 Jahren vereinbart wurde. Wurde eine längere Laufzeit als 3 Jahre vereinbart so reichen 2 Raten und 5% der Nettodarlehenssumme Verzug, damit die Bank den Kredit fällig stellen kann.
Bevor die Bank den Kredit kündigen kann, muss sie dem Kreditnehmer eine schriftliche Mahnung mit einer 14-tägigen Zahlungsfrist zur Begleichung der offenen Raten zusenden – sowie dem Kreditnehmer ein Gespräch anbieten, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Ja – eine Finanzierung muss nachbesichert werden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. In zwei wesentlichen Fällen droht eine Nachbesicherung Ihres Kredites:
Ihre finanzielle Situation hat sich verschlechtert oder droht, sich zu verschlechtern oder Ihre Immobilie droht, an Wert zu verlieren oder hat an Wert verloren.
Der Kreditnehmer kann hier entgegenwirken, indem er Wertsteigerungen an der Immobilie durchführt (bspw. Energiesparmaßnahmen) oder weiteres Eigenkapital bei der Bank als Sicherheit hinterlegt. Die Nachbesicherung Ihrer Immobilie darf nicht ohne Grund erfolgen. Hierfür muss die Bank beweisen, dass die Sicherheiten für die Finanzierung nicht mehr werthaltig sind und eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse vorliegt. Sollte es zu einer Nachbesicherung kommen, wird der Kreditnehmer schriftlich zur Nachbesicherung aufgefordert. Während der Frist haben Sie Zeit, zusätzliches Eigenkapital als Sicherheit zu hinterlegen oder Maßnahmen zu ergreifen, die die Immobilie aufwertet. Erfolgt dies nicht, so kann die Bank eine Zwangsvollstreckung einleiten.
Wird der Kredit durch die Bank gekündigt, so ist der Kreditnehmer verpflichtet, die Rückzahlung der Restschuld innerhalb von 14 Tagen durchzuführen.
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten die Restschuld zurück zu zahlen. Dies kann entweder durch Eigenkapital, einen Umschuldungskredit oder einen Ablösekredit durch eine andere Bank erfolgen. Sicherheiten, die bei der kündigenden Bank für den Kredit geleistet wurden, müssen an den Kreditnehmer wieder freigegeben werden.
Weitere negative Folgen der Kreditkündigung sind ein Negativmerkmal bei einer Auskunftei für die Bonität wie bspw. bei der Schufa oder bei der Kreditreform. Dadurch wird es für Sie schwerer, in der Zukunft Kredite zu bekommen, aber auch der Abschluss von Verträgen des Alltags (Telefon, TV, Internet) wird für längere Zeit erschwert oder sogar unmöglich gemacht.
Außerdem können bei der Kreditkündigung zusätzliche Kosten auf den Kreditnehmer zukommen, wie bspw. Verzugszinsen, Bearbeitungsgebühren, Gerichts- oder Mahngebühren.
Ihr persönlicher Kontakt zum Hausretter.Team:
Wir lassen Sie nicht im Stich!
Sie erhalten das notwendige Wissen, um in Ihrer Situation das Richtige zu tun!
Wir bringen wieder Ruhe in Ihre familäre Wohn- und Immobiliensituation!
Sie sitzen am Steuer! Anhand der Analyse und der richtigen Strategie entscheiden Sie, was umgesetzt wird!
Unsere Teamkollegen wissen genau, wie Sie sich in Ihrer aktuellen Lage fühlen, da wir selbst schon an diesem Punkt standen. Wir wissen über das emotionale Chaos und die Bedrohung Ihres Eigenheims Bescheid.
Durch unsere erprobten Strategien im persönlichen Umfeld konnten wir unseren Freunden und Familien eine probate Lösung zu diesem hoch emotionalen Thema aufzeigen. Das geschah in Abstimmung anhand von präzisen Handlungsschritten.
Kontaktieren Sie uns und erfahren auch Sie, wie wir wieder Ruhe in Ihre familiäre Wohnsituation bringen!
Ihr Jens Krack
vom Hausretter-Team
Kontaktieren Sie uns jetzt, damit wir gemeinsam Ihre Immobilie oder Eigentumswohnung retten können!
Wir helfen Eigenheimbesitzern Ihre Immobilie zu schützen und zu erhalten.
Wir vom Hausretter.Team beraten Sie umfassend, wie Sie als
Wohnungs- und Eigenheimbesitzer Ihre Immobilie in finanziellen Notlagen
erhalten und schützen können.
Wir freuen uns auf Ihre Fragen…